Heizungsgesetz 2026: Das sind die neuen Regelungen

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ bereitete in der Vergangenheit vielen Hausbesitzern und Wohnungseigentümern Kopfschmerzen. Die Änderungen und Verschärfungen der Rot-Grünen Politik ab 2024 hat bei vielen Eigentümern Unmut ausgelöst. Schließlich möchte sich niemand in den eigenen Keller regieren lassen. Um diese Spannungen abzubauen, hat die neue Bundesregierung unter der Führung von Kanzler Merz versprochen, das Heizungsgesetz wieder abzuschaffen. Worauf kann man sich nun als Eigentümer eigentlich verlassen?

Das GEG im Überblick

  • Das nach wie vor gültige GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde ins Leben gerufen, um die Klimaziele schneller zu erreichen und von fossilen Brennstoffen wegzukommen. Seit dem 01.01.2024 ist es daher vorgeschrieben, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Diese Regelung möchte die aktuelle Bundesregierung abschaffen.
  • Bevorzugte Wärmeerzeuger sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridheizungen.
  • Ziel des Gesetzes war es, bis zum Jahr 2045 zur Klimaneutralität zu kommen.

Was gilt nach der Abschaffung des Heizungsgesetzes?

Die aktuelle Bundesregierung aus CDU und SPD hat bereits bekundet, das Gesetz Mitte 2026 wieder abzuschaffen und damit den Heizungseinbau „technologieoffener, einfacher und flexibler“ zu gestalten. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die neuen Regelungen noch nicht in Kraft, geplant ist die Umsetzung für Mitte 2026. Kernpunkt des neuen GMG ist die Streichung der 65%-Regelung.

Pro- und Contra

Wer sich bisher von der Wärmepumpen-Lobby bevormundet gefühlt hat, bekommt nun wieder die volle Wahlfreiheit beim Einbau seiner neuen Heizung. Auch dürfen natürlich bisher verbaute Öl- und Gasheizungen selbstverständlich weiter betrieben werden. Dies stand auch nie zur Debatte. Um die Klimaziele dennoch zu erreichen, setzt die Politik künftig auf die sogenannte „Bio-Treppe„: Damit ist ein stufenweiser Anstieg des Anteils biogener bzw. synthetischer Brennstoffe (z.B. Bio-Heizöl, Biomethan, E-fuels etc.) gemeint, die der Lieferung beigemischt werden. Damit soll dann beispielsweise auch eine verbaute Ölheizung umweltfreundlicher heizen. Ab dem 01.01.2029 soll hier der Anteil solcher beigemischer E-Fuels bei mindestens 10 Prozent liegen. Diese Bio-Tarife sind allerdings meist bis zu 25% teurer als die regulären.

Fazit

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist das bestehende Heizungsgesetz ab Sommer 2026 passé und wird in einer überarbeiteten Form den Co²-Ausstoß der deutschen Wohngebäude regulieren. Hausbesitzer haben ab dann wieder die volle Wahlfreiheit, auch den Einbau einer traditionellen Gas- oder Ölheizung. Durch die Beimischung der biologischen Brennstoffe, der sogenannten verpflichtenden Grün-Quote und der steigenden CO²-Bepreisung ist es jedoch zu erwarten, dass der Betrieb einer solchen Heizung gegenüber dem Einbau einer Wärmepumpe teurer wird.

Einem Freund schicken