Heizungsgesetz 2026: Das sind die neuen Regelungen

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ bereitete in der Vergangenheit vielen Hausbesitzern und Wohnungseigentümern Kopfschmerzen. Die Änderungen und Verschärfungen der Rot-Grünen Politik ab 2024 hat bei vielen Eigentümern Unmut ausgelöst. Schließlich möchte sich niemand in den eigenen Keller regieren lassen. Um diese Spannungen abzubauen, hat die neue Bundesregierung unter der Führung von Kanzler Merz versprochen, das Heizungsgesetz wieder abzuschaffen. Worauf kann man sich nun als Eigentümer eigentlich verlassen?

Das GEG im Überblick

  • Das nach wie vor gültige GEG (Gebäudeenergiegesetz) wurde ins Leben gerufen, um die Klimaziele schneller zu erreichen und von fossilen Brennstoffen wegzukommen. Seit dem 01.01.2024 ist es daher vorgeschrieben, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Diese Regelung möchte die aktuelle Bundesregierung abschaffen.
  • Bevorzugte Wärmeerzeuger sind Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridheizungen.
  • Ziel des Gesetzes war es, bis zum Jahr 2045 zur Klimaneutralität zu kommen.

Was gilt nach der Abschaffung des Heizungsgesetzes?

Die aktuelle Bundesregierung aus CDU und SPD hat bereits bekundet, das Gesetz Mitte 2026 wieder abzuschaffen und damit den Heizungseinbau „technologieoffener, einfacher und flexibler“ zu gestalten. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die neuen Regelungen noch nicht in Kraft, geplant ist die Umsetzung für Mitte 2026. Kernpunkt des neuen GMG ist die Streichung der 65%-Regelung.

Pro- und Contra

Wer sich bisher von der Wärmepumpen-Lobby bevormundet gefühlt hat, bekommt nun wieder die volle Wahlfreiheit beim Einbau seiner neuen Heizung. Auch dürfen natürlich bisher verbaute Öl- und Gasheizungen selbstverständlich weiter betrieben werden. Dies stand auch nie zur Debatte. Um die Klimaziele dennoch zu erreichen, setzt die Politik künftig auf die sogenannte „Bio-Treppe„: Damit ist ein stufenweiser Anstieg des Anteils biogener bzw. synthetischer Brennstoffe (z.B. Bio-Heizöl, Biomethan, E-fuels etc.) gemeint, die der Lieferung beigemischt werden. Damit soll dann beispielsweise auch eine verbaute Ölheizung umweltfreundlicher heizen. Ab dem 01.01.2029 soll hier der Anteil solcher beigemischer E-Fuels bei mindestens 10 Prozent liegen. Diese Bio-Tarife sind allerdings meist bis zu 25% teurer als die regulären.

Fazit

Aller Wahrscheinlichkeit nach ist das bestehende Heizungsgesetz ab Sommer 2026 passé und wird in einer überarbeiteten Form den Co²-Ausstoß der deutschen Wohngebäude regulieren. Hausbesitzer haben ab dann wieder die volle Wahlfreiheit, auch den Einbau einer traditionellen Gas- oder Ölheizung. Durch die Beimischung der biologischen Brennstoffe, der sogenannten verpflichtenden Grün-Quote und der steigenden CO²-Bepreisung ist es jedoch zu erwarten, dass der Betrieb einer solchen Heizung gegenüber dem Einbau einer Wärmepumpe teurer wird.

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Heizungsgesetz: Kombination aus Ölheizung und Wärmepumpe?

Das hochumstrittene „Heizungsgesetz“ beziehungsweise „Gesetz zum Erneuerbaren Heizen“ der aktuellen Bundesregierung steht mit den Neuwahlen 2025 vielleicht schon wieder vor dem Aus. Heizungsbauer, Wohneigentümer und die Industrie stellt das Hin- und Her der Politik vor große Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, dass bis spätestens Mitte des Jahres 2028 neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien laufen. Für Eigentümer sind die Forderungen der Bundesregierung erstmal schockierend, doch ein Großteil der Kosten kann mithilfe staatlicher Förderung gedeckelt werden. Insgesamt können mit voller Ausschöpfung der Förderhilfen rund 70% der Kosten erstattet werden, um ein klimafreundliches Heizen zu ermöglichen. Für Neubauten hat das GEG bereits gravierende Auswirkungen: Hier dürfen seit 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die zu 65% aus erneuerbaren Energien heizen. Besitzer von Bestandsimmobilien sind allerdings nicht betroffen. Solange die eingebaute Heizung funktioniert oder repariert werden kann, muss sie nicht ausgetauscht werden. Falls die Heizung jedoch irreparabel kaputt geht, sollte man sich als Eigentümer Gedanken über eine Heizlösung mit Erneubaren Energien machen und enstrechende Fördertöpfe der Regierung ausschöpfen. Ab 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70% für den Heizungstausch, die man bei der KfW oder bei der BAFA für kleinere Modernisierungsmaßnahmen beantragen kann.

Westerwälder kombiniert Wärmepumpe mit Gas oder Ölheizung

Dass der Einbau und Betrieb einer Wärmepumpe in Bestandsbauten problematisch und teuer werden kann, haben bereits viele Eigentümer erkennen müssen, die von der Rot/Grünen Bundesregierung angestachelt panikartig ihre alten Heizungen rausgerissen haben, ohne die gravierenden Folgekosten zu bedenken. Denn Umweltfreundlichkeit ist nicht alles – schließlich sollen auch die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Der Heizungsbaumeister Peter Brecklinghaus hat nun eine vielversprechende Methode entwickelt, um die bestehende Gas- oder Ölheizung mit einer Wärmepumpe zu kombinieren und so die Vorteile beider Systeme voll auszuspielen und die Nachteile zu minimieren:

Mithilfe dieser neuen Technik kann die bestehende Ölheizung einfach mit einer Wärmepumpe kombiniert werden.

Für diese Leistung wurde der Erfinder mit dem Innovationspreis Rheinland-Pfalz nominiert. Sinn und Zweck der Installation ist es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren, ohne dem Besitzer im Gegenzug eine horrende Strompreisrechnung zu präsentieren. Die Gas- oder Ölheizung springt nämlich nur an, wenn die Wärmepumpe alleine nicht genug Leistung bringt.

Kostpieliger Aus- und Umbau entfällt

Ein weiterer Vorteil des neuen Systems: Die alte Heizung muss nicht zwangsläufig teuer ausgebaut und entsorgt werden, sondern kann mit der umweltfreundlichen Wärmepumpe Hand in Hand arbeiten, um dem Besitzer gut einzuheizen. Interessenten für das neue System müssen hier mit einer Investition von rund 16.000 Euro rechnen.

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